Die nächste Kirchenvorstandswahl in der Landeskirche Braunschweig findet am 10. März 2024 statt. Die Vorbereitungen dafür sind bereits im vollen Gange. Im November 2022 hat die Landessynode Aktualisierungen beim Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) beschlossen.
Die Mindestgröße liegt nun bei vier Personen, von denen drei Personen zu wählen sind. Die vierte Person wird berufen. Nach oben ist die Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder nicht beschränkt. Die Zahl der zu Berufenen darf allerdings nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder betragen. Neu ist auch, dass der Wahlaufsatz nur noch das 1,3fache der Zahl der zu Wählenden enthalten muss, nicht mehr das 1,5fache.
Eine grundlegende Modernisierung stellt die Online-Wahl für alle Wahlberechtigten dar. In der Folge kann die Wahl zu Hause am Computer erfolgen. Die Organisation dafür liegt nicht bei den Kirchengemeinden, sondern wird vom Landeskirchenamt Wolfenbüttel übernommen. Die Online-Wahl findet von Ende Januar bis zum 3. März 2024 statt. Dafür erhalten alle Wahlberechtigten die notwendigen Unterlagen im Auftrag und auf Kosten des Landeskirchenamtes zusammen mit den Wahlbenachrichtigungen.
Zusätzlich zur Online-Wahl ist am Wahltag 10. März 2024 nach wie vor eine Urnenwahl vorgesehen. Darüber hinaus besteht wieder die Möglichkeit, eine Briefwahl zu beantragen.
Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die ab dem 10. Dezember 2023 zu ihrer Kirchengemeinde gehören und am Wahltag 10. März 2024 das 14. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt werden können Personen, die ab dem 10. Oktober 2023 zu ihrer Kirchengemeinde gehören und zu Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes am 1. Juni 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Rechtsreferat der Landeskirche allen Kirchengemeinden, mit den Überlegungen zur Zusammensetzung des künftigen Kirchenvorstandes sowie zu den Wahl- und Stimmbezirken zu beginnen. Auch die Kandidatensuche könne bereits starten. Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied könne überdies schon jetzt Wahlvorschläge unterbreiten.
Die aktuelle Fassung des Kirchenvorstands-bildungsgesetzes (KVBG) und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen finden sich auf dem Internetportal "www.kirchenrecht-braunschweig.de". Außerdem stellt das Rechtsreferat bereits eine Zeittafel mit den rechtsverbindlichen Terminen für die Zeit bis Juni 2024 zur Verfügung. Die Zeittafel findet sich zum Download auf der landeskirchlichen Internetpräsenz in der Rubrik "Gemeinden/Kirchenvorstandswahl 2024".